Füllen Sie einfach das nachstehende Formular aus, um zu ermitteln, ob Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen der PKH erfüllen. Was mit den einzelnen Fachbegriffen gemeint ist, erfahren Sie bei den Begriffserklärungen noch einmal ausführlich.

1. wirtschaftliche Verhältnisse

a) Einkommen bedeutet alle verfügbaren Einkünfte, die dem Lebensunterhalt zu dienen bestimmt sind (Lohn und Gehalt einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, selbstständige Tätigkeit, Pensionen und Renten, Sozialleistungen, Unterhaltszahlungen sowie Kapitalerträge / Vermietung etc.), und zwar netto, das heisst nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Tipp: Schauen Sie auf Ihren Steuerbescheid, Kontoauszug / Ihre Gehaltsabrechnung.

Euro   +   Euro
b) Ausgaben bedeutet Miete und Nebenkosten, nicht jedoch sonstige Verbrauchskosten (Strom/Gas ausser zu Heizzwecken, Wasser, Telefon- oder Kabelanschluss etc.). Bei Wohnen im finanzierten Eigenheim statt der Miete bitte Tilgungsrate eintragen, soweit diese eine ortsübliche und angemessene Miete nicht übersteigt.

Euro   +   Euro / Monat

Berücksichtigungsfähig sind ferner Beiträge zu sinnvollen Versicherungen (Lebens- / Unfall- / Haftpflicht- / Hausratversicherung etc.) in einem angemessenen Rahmen sowie die sogenannten Werbungskosten (Fahrkosten zum Arbeitsplatz / Arbeitsmaterialien).

Euro / Monat

Euro / Monat

Darüber hinaus sind Ausgaben grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig, es sei denn sie stellen eine besondere Belastung dar, die die Gerichte aber nur ausnahmsweise anerkennen (keine Luxusgüter und Verfahren noch nicht absehbar, als die besondere Belastung verursacht wurde). Beispiel: Finanzierung eines krankheitsbedingt erforderlichen PKW der unteren Mittelklasse.

Euro / Monat
c) Vermögen bedeutet Bargeld, Kontoguthaben und Geldanlagen sowie alle anderen Vermögenswerte, soweit sie nicht zur angemessenen Lebensführung erforderlich sind (daher auch anzugeben: PKW der oberen Mittel-/Oberklasse, nicht selbst oder von der Familie bewohnte Immobilie etc.).

ca. Euro

2. persönliche Verhältnisse

a) Antragsteller

b) Ehegatte

Das Netto-Einkommen (s.o.) meines Ehegatten beträgt
Euro   +   Euro
c) Kinder Ich unterhalte Kind(er).