Beratungshilfe

Diese wird Ihnen gewährt, wenn Sie ratenfreie Prozesskostenhilfe erhalten würden, und zwar ohne Ihr Vermögen einsetzen zu müssen. Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie mit dem PKH-Rechner berechnen.

Die Beratungshilfe dient im Gegensatz zur PKH nicht zur Deckung der Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, sondern zur Deckung der Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehumg Ihrer Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens entstehen. Hierbei handelt es sich im Regelfall um die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, den Sie mir Ihrer Beratung und / oder Vertretung beauftragt haben, bevor beziehungsweise ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Die Beratungshilfe können Sie beantragen, bevor oder nachdem Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen / aufgesucht haben. Den Antrag nimmt das Amtsgericht an Ihrem Wohnort entgegen. Dort ist man Ihnen während der Geschäftszeiten in der Regel beim Ausfüllen des entsprechenden Vordrucks behilflich. Empfangen Sie Sozialhilfe oder ALG II (Hartz 4) nehmen Sie am Besten Ihren jüngsten Bewilligungsbescheid, ansonsten Nachweise über Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben (Gehaltsabrechnung / Kontoauszug / Mietvertrag etc.) mit.